Gebührenbescheide sind gültig

Sportstättengebühr: Beschluss gilt nicht rückwirkend

 

Bad Oeynhausen(WB). Bei einigen Bad Oeynhausener Vereinen herrscht zurzeit Unsicherheit in Zusammenhang mit der Sportstättenbenutzungsgebühr. Grund sind die bereits Ende November vom Bereich Jugendförderung und Sport verschickten Gebührenbescheide. Mit einer Pressemitteilung möchte die Stadt Bad Oeynhausen jetzt für Aufklärung sorgen.

Die Bescheide stehen für manche Vereine anscheinend im Widerspruch zum Beschluss des Rates vom Dezember, mit dem diese Gebühr abgeschafft wurde. »In den Bescheiden geht es um die Gebühren für das 1. Schulhalbjahr 2014/2015, das jetzt zu Ende geht«, sagt der zuständige Bereichsleiter Michael Menzhausen. »Die Saison im Vereinssport orientiert sich oft an den Schulhalbjahren, deshalb haben wir die Gebühren an diesen Zeitraum gekoppelt.« Sie seien allein deshalb zu zahlen, da der Rat die Aufhebung der entsprechenden Satzung ja nicht rückwirkend beschlossen hat. »Tatsächlich muss der Rat erst die Gebührensatzung aufheben«, unterstreicht der erste Beigeordnete Peter Brand, »und das ist frühestens in der Sitzung Ende Februar möglich, wenn das Thema zuvor im Sportausschuss und im Finanzausschuss entsprechend vorberaten wurde.«

Festzuhalten bleibe aber, dass die meisten Vereine die Gebührenbescheide richtig verstanden und den entsprechenden Betrag überwiesen haben.