Hier erhalten Sie einige Informationen zum Mindestlohngesetz und deren Auswirkungen auf die Vereine.
- Informationsschreiben_Mindestlohn_an_Sportvereine – MdB Stefan Schwartze
Hier erhalten Sie einige Informationen zum Mindestlohngesetz und deren Auswirkungen auf die Vereine.
Berlin (sid). Die Bundesregierung hat in der Debatte mit dem deutschen Sport um den Mindestlohn eine Klarstellung vorgenommen, die für Erleichterung in Tausenden Vereinen sorgen dürfte. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wies darauf hin, dass in Zukunft Vertragsamateure nicht unter das neue Mindestlohngesetz fallen, auch wenn sie als Mini-Jobber angemeldet sind.
„In diesen Fällen steht nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern der Spaß an der Sache im Vordergrund. Deshalb können wir hier nicht von einem klassischen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprechen“, sagte Nahles in Berlin und betonte: „Wir sind sicher, dass wir damit die bestehenden Schwierigkeiten ausräumen können.“
Auch für die vielen ehrenamtlichen Kräfte in den 90.000 deutschen Vereinen wurde eine Lösung gefunden. Demnach fallen sie ebenfalls nicht unter den Mindestlohn, wenn ihre Tätigkeit dem Gemeinwohl und nicht dem eigenen Broterwerb dient. Die neue Regelung schlägt den Vereinen aber auch vor, ehrenamtliche Kräfte nicht als Mini-Jobber anzustellen, sondern ihnen stattdessen Aufwandsentschädigungen und Ausfallersatz zu erstatten.
„Vertragsamateure fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Auf diese klare Aussage der Ministerin haben die Amateur-Fußballvereine gewartet, und darauf können sie sich jetzt verlassen“, sagte Rainer Koch, 1. Vize-Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).
Auch DFB-Präsident Wolfgang Niersbach begrüßte die Einigung: „Für Spieler und die vielen Ehrenamtlichen an der Basis wurde eine praxisnahe Lösung gefunden, die ihr großes Engagement würdigt.“ Der von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohn von 8,50 Euro hat seit dem 1. Januar Gültigkeit und hat in den Vereinen große Verunsicherung ausgelöst. Insbesondere Nachwuchsathleten und Fußballspieler ab der 3. Liga abwärts erhielten bislang von ihren Klubs deutlich weniger Geld und hätten dies auch einklagen können. Damit wären den Vereinen große finanzielle Probleme entstanden.
© 2015 Neue Westfälische 12 – Bad Oeynhausen, Dienstag 24. Februar 2015 |
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Bad Oeynhausen. Die Bad Oeynhausener Sportvereine können sich freuen: Für die Nutzung der Turnhallen und Sportplätze brauchen sie keine Gebühr mehr zu zahlen. Der Sportausschuss hat die Entgeltordnung aufgehoben.
Dirk Büssing als Sprecher der CDU hatte zuvor noch einmal versucht, diese Entscheidung zu verhindern. „Die Gebühr hatte eine gute regulierende Wirkung. Die Vereine haben Zeiten, die von Erwachsenen nicht ausreichend genutzt wurden, an Jugendliche weitergegeben“, nannte er als einen Aspekt.
Gegen die Aufhebung spreche auch die Ungleichbehandlung: Für die Kreissporthalle und die Halle der Schule Am Weserbogen muss weiterhin gezahlt werden; weder Kreis noch Landschaftsverband wollen auf das Entgelt verzichten.
„Die Gebühr ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein zur Haushaltssanierung“, betonte er. Er hob hervor, dass der Kreis bei der Genehmigung des städtischen Haushaltssicherungskonzepts bereits darauf hingewiesen habe, wie wichtig diese Gebühr sei.
Auf 32.000 Euro hatte die Verwaltung die Einnahme aus der Nutzungsgebühr geschätzt. „Wenn man dann die Verwaltungskosten abrechnet, bleibt kaum was übrig“, hielt Andreas Korf (Linke) entgegen. „Sie sind nur beleidigt, weil sie jetzt keine Mehrheit mehr haben“, warf er der CDU vor.
Wie berichtetet, hatten SPD, Grüne, Linke, BBO und UW nicht nur einen gemeinsamen Bürgermeisterkandidat präsentiert, sondern sich auch auf einen Haushaltsplan geeinigt. Der sieht unter anderem eben auch die Streichung der Sportstättennutzungsgebühr vor. Und genau das wurde nun mit der „neuen“ Mehrheit von 12 Stimmen gegen 7 CDU-Stimmen beschlossen.
© 2015 Neue Westfälische12 – Bad Oeynhausen, Donnerstag 19. Februar 2015 | |
Futsal stößt nicht bei allen Fußballern auf Gegenliebe. Um das Bad Oeynhausener Turnier attraktiver zu machen, basteln daher Hans Milberg vom Stadtsportverband und die Organisatoren vom TuS Dehme am Modus für die dritte Auflage des Turniers. Wurden die beiden vorherigen Wettkämpfe als Futsal-Stadtmeisterschaften ausgetragen, soll sich das 2016 ändern. Schließlich sollen vom nächsten Jahr an alle Turniere nach den Futsal-Regeln gespielt werden. So will es der Deutsche Fußball-Bund.
Auch die teilnehmenden Mannschaften sollen nicht mehr auf Bad Oeynhausen beschränkt bleiben. »Wir wollen zwei reine Futsal-Mannschaften aus Nordrhein-Westfalen einladen«, sagt Hans Milberg. Die »Profis« sollen den heimischen Fußballern präsentieren, wie mit der kleinen Kugel richtig gekickt wird. »Und auch den Zuschauern soll der Sport näher gebracht werden«, sagt Milberg. Ob weiter im Schulzentrum Nord gespielt wird, ist fraglich. Schließlich stehe mit der Halle am Schulzentrum Süd eine gute Alternative zur Verfügung. »So kann man die Stadtmeisterschaften und das Futsal-Turnier auch räumlich trennen«, sagt Dehmes Vereinsboss Dirk Weber.
Um dem neuen Ausrichter Mut zu machen, besuchte DFB-Funktionär Klaus Jahn am Sonntag Dehmes Vereinsboss Dirk Weber in Bad Oeynhausen. Anlässlich des Dehmer Frauenfußballturniers im SZ Süd schaute der Vorsitzende des Freizeit- und Breitensportausschusses in der Kurstadt vorbei. Der Ibbenbürer wollte sich vor Ort über die Entwicklung des Futsals im Kreis Minden-Lübbecke informieren und suchte das Gespräch mit den Dehmern sowie mit Ferdi Olca vom FC Assyrian. Der FCA hatte im Januar die 2. Auflage der Futsal-Stadtmeisterschaften ausgerichtet. Jahn überreichte beiden Vereinen jeweils fünf Futsal-Bälle. »Besonders ihren Namen habe ich beim DFB übrigens lobend erwähnt«, sagte Jahn bei der Übergabe zu Ferdi Olca. Der freute sich über den Gruß und gab es an die Dehmer weiter: »Ihr macht‘ es bestimmt noch besser als wir!«
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Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat auch auf den Sport erhebliche Auswirkungen. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger:
„Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat in den deutschen Sportvereinen zu erheblicher Verunsicherung geführt. Im Interesse unserer Sportvereine muss hier umgehend für Rechtsklarheit gesorgt werden.
Es müssen eindeutige Festlegungen getroffen werden, welche Tätigkeiten in den Vereinen überhaupt vom Mindestlohn und den damit verbundenen Dokumentationspflichten erfasst werden. Darüber hinaus müssen die Vereine wissen, welche Auswirkungen das Gesetz für die vielen Vertragsamateure hat, die in der Regel nur eine geringe Vergütung erhalten, obwohl sie einen erheblichen Zeitaufwand für ihren Sport betreiben.
Die Mindestlohn-Regelungen betreffen vor allem den sportlichen Nachwuchs Deutschlands. In diesem Bereich hat der Sport ohnehin schon Probleme. Das Gesetz zum Mindestlohn verschärft diese zusätzlich. So ist selbst bei Vertragsamateuren unklar, ob zum Beispiel das Training, die An- und Abfahrt bei Turnieren oder die Physiotherapie zur Arbeitszeit zu zählen sind. Wie die Vereine dann ihre Dokumentationspflichten erfüllen sollen, ist folglich ebenfalls unklar.
Das zuständige Ministerium sollte deshalb Regelungen erarbeiten, die die besonderen Bedingungen im Sport und im Vereinswesen angemessen berücksichtigen. Wir brauchen klare und unbürokratische Abgrenzungen, die den Anforderungen unter anderem im semiprofessionellen Bereich gerecht werden. Möglich ist eine Abgrenzung, die unterschiedlichen Sportarten und Spielklassen berücksichtigt. Wichtig wäre es, eingehender zu erläutern, welche Tätigkeiten in den Vereinen als ehrenamtlich aufgefasst werden, also die Bereiche, wo der Mindestlohn nach der Koalitionsvereinbarung ohnehin nicht gelten sollte. Wir dürfen den sportlichen Nachwuchs nicht noch zusätzlich belasten und Vereine vor bürokratische Hindernisse stellen.“
Hintergrund:
Am 2. Juli 2014 hatte sich der Sportausschuss des Deutschen Bundestages bereits mit dem Mindestlohn befasst. Durch eine Protokollerklärung wurden Ausnahmen für Übungsleiter und Ehrenamtliche geschaffen. Von einer „ehrenamtlichen Tätigkeit“ ist immer dann auszugehen, wenn sie nicht von der ErwSportartung einer adäquaten finanziellen Gegenleistung, sondern von dem Willen geprägt ist, sich für das Gemeinwohl einzusetzen.