Stadtsportverband Bad Oeynhausen e.V.
Gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 23.4.2013 sind ab 1.5.2013 folgende Mitgliedsbeiträge nach § 9 Abs. 2 der Satzung zu entrichten:
Grundbetrag je Mitgliedsverein 50,00 Euro pro Jahr
Vereine mit mehr als 100 Mitgliedern zahlen zusätzlich für jede weiteren 100 Mitglieder
5,00 Euro; jedoch nicht mehr als maximal 100 Euro jährlich.
Danach ergibt sich folgende Staffelung:
Vereine bis 100 erwachsene Mitglieder 50 Euro
Vereine mit 101 bis 200 erwachsenen Mitgliedern 55 Euro
Vereine mit 201 bis 300 erwachsenen Mitgliedern 60 Euro usw.
- Grundlage für die Beitragsberechnung bildet die aktuelle Vereinsstatistik des LandesSportBundes NRW. Der Beitragseinzug erfolgt jährlich, jeweils im Oktober eines Jahres.
- Beginnt die Beitragspflicht im laufenden Jahr, so wird für jeden Monat 1/12 des Jahresbeitrages berechnet
- Die Beiträge gelten bei Bezahlung durch Lastschrift.
- Für die Erstellung einer Rechnung bzw. beim Versand von Mahnungen wird zusätzlich ein Betrag von je 5 Euro fällig.
Hans Milberg
1. Vorsitzender