Beitragsordnung

Stadtsportverband Bad Oeynhausen e.V.

Gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 23.4.2013 sind ab 1.5.2013 folgende Mitgliedsbeiträge nach § 9 Abs. 2 der Satzung zu entrichten:

Grundbetrag je Mitgliedsverein 50,00 Euro pro Jahr

Vereine mit mehr als 100 Mitgliedern zahlen zusätzlich für jede weiteren 100 Mitglieder

5,00 Euro; jedoch nicht mehr als maximal 100 Euro jährlich.

Danach ergibt sich folgende Staffelung:

Vereine bis 100 erwachsene Mitglieder 50 Euro

Vereine mit 101 bis 200 erwachsenen Mitgliedern 55 Euro

Vereine mit 201 bis 300 erwachsenen Mitgliedern 60 Euro usw.

  • Grundlage für die Beitragsberechnung bildet die aktuelle Vereinsstatistik des LandesSportBundes NRW. Der Beitragseinzug erfolgt jährlich, jeweils im Oktober eines Jahres.
  • Beginnt die Beitragspflicht im laufenden Jahr, so wird für jeden Monat 1/12 des Jahresbeitrages berechnet
  • Die Beiträge gelten bei Bezahlung durch Lastschrift.
  • Für die Erstellung einer Rechnung bzw. beim Versand von Mahnungen wird zusätzlich ein Betrag von je 5 Euro fällig.

Hans Milberg

1. Vorsitzender

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