Coronaschutzverordnung NRW (Stand: 13.1.2022)

Ab 13. Januar 2022 Sport drinnen ohne Test für Geboosterte

Das Land NRW hat erneut Änderungen der Corona-Schutzverordnung beschlossen, die auch den Sport in Innenräumen betreffen.

Künftig gilt, dass Geboosterte oder Genesene keinen aktuellen Negativtest mehr vorlegen müssen. Bei der Booster-Impfung gilt die Ausnahme von der Testpflicht ab Erhalt der Impfung.

Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: https://land.nrw/corona